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   OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84   

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https://dejure.org/1984,4977
OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84 (https://dejure.org/1984,4977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.1984 - 15 WF 326/84 (https://dejure.org/1984,4977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 1984 - 15 WF 326/84 (https://dejure.org/1984,4977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 05.08.1982 - 21 WF 135/82

    Versagung der PKH gegenüber dem Antragsgegner eines Ehescheidungsverfahrens mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
    Es muß - soweit es um das Erfordernis einer "Erfolgsaussicht" gerade eines Antragsgegners im Scheidungsverfahren (§ 114 ZPO ) geht, letztlich - in einer einschränkenden Auslegung des Inhaltes des § 114 ZPO nach dem Sinn und Zweck des Verfahrensrechtes des 1. EheRG - ausreichen, wenn von dem Antragsgegner jenes von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahrensziel verfolgt wird (ebenso OLG Köln FamRZ 1982, 1224; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit einer teilweise anders lautenden Begründung OLG Köln NJW 1978, 2303; OLG Hamm MDR 1978, 499; OLG Braunschweig JurBüro 1980, 766; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1980, 716 oder Zöller, 14. Aufl., Rz. 42 zu § 114 ZPO ).
  • OLG Stuttgart, 16.02.1984 - 15 WF 56/84

    Bestimmung von Unterhaltsleistungen; Nebeneinander von Barunterhalt und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
    Das Erbringen von Betreuungsleistungen gegenüber diesen Söhnen ist keine Unterhaltsleistung im Sinne der Tabelle Anl. 1 zu § 114 ZPO (vgl. dazu die NJW 1984, 2108 f abgedruckte Entscheidung des erkennenden Senats mit ausführlicher Begründung).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1978 - 3 WF 127/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
    Die z.B. von den Oberlandesgerichten Zweibrücken (FamRZ 1979, 847) oder Düsseldorf (NJW 1978, 1865 f) vertretene andere Ansicht enthält keine Auseinandersetzung mit den hier erörterten Überlegungen zu der Verfahrensbeteiligung eines Antragsgegners im Scheidungsprozeß.
  • OLG Köln, 07.09.1978 - 10 WF 39/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
    Es muß - soweit es um das Erfordernis einer "Erfolgsaussicht" gerade eines Antragsgegners im Scheidungsverfahren (§ 114 ZPO ) geht, letztlich - in einer einschränkenden Auslegung des Inhaltes des § 114 ZPO nach dem Sinn und Zweck des Verfahrensrechtes des 1. EheRG - ausreichen, wenn von dem Antragsgegner jenes von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahrensziel verfolgt wird (ebenso OLG Köln FamRZ 1982, 1224; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit einer teilweise anders lautenden Begründung OLG Köln NJW 1978, 2303; OLG Hamm MDR 1978, 499; OLG Braunschweig JurBüro 1980, 766; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1980, 716 oder Zöller, 14. Aufl., Rz. 42 zu § 114 ZPO ).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1980 - 4 WF 6/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
    Es muß - soweit es um das Erfordernis einer "Erfolgsaussicht" gerade eines Antragsgegners im Scheidungsverfahren (§ 114 ZPO ) geht, letztlich - in einer einschränkenden Auslegung des Inhaltes des § 114 ZPO nach dem Sinn und Zweck des Verfahrensrechtes des 1. EheRG - ausreichen, wenn von dem Antragsgegner jenes von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahrensziel verfolgt wird (ebenso OLG Köln FamRZ 1982, 1224; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit einer teilweise anders lautenden Begründung OLG Köln NJW 1978, 2303; OLG Hamm MDR 1978, 499; OLG Braunschweig JurBüro 1980, 766; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1980, 716 oder Zöller, 14. Aufl., Rz. 42 zu § 114 ZPO ).
  • OLG Hamm, 24.01.1978 - 5 WF 85/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
    Es muß - soweit es um das Erfordernis einer "Erfolgsaussicht" gerade eines Antragsgegners im Scheidungsverfahren (§ 114 ZPO ) geht, letztlich - in einer einschränkenden Auslegung des Inhaltes des § 114 ZPO nach dem Sinn und Zweck des Verfahrensrechtes des 1. EheRG - ausreichen, wenn von dem Antragsgegner jenes von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahrensziel verfolgt wird (ebenso OLG Köln FamRZ 1982, 1224; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit einer teilweise anders lautenden Begründung OLG Köln NJW 1978, 2303; OLG Hamm MDR 1978, 499; OLG Braunschweig JurBüro 1980, 766; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1980, 716 oder Zöller, 14. Aufl., Rz. 42 zu § 114 ZPO ).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1986 - 2 WF 66/86

    Ehescheidungsverfahren; Erfolgsaussichten ; Rechtsverteidigung; Aufrechterhalten

    »... Auch in Ehescheidungsverfahren ist Voraussetzung für die Bewilligung von PKH [Prozeßkostenhilfe], daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat (aA. OLG Stuttgart, NJW 1985, 207 f.).
  • OLG Hamm, 12.02.1985 - 2 WF 666/84
    Zwar kommt es auch in Scheidungsverfahren für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich auf die Erfolgsaussichten an; die Erfolgsaussicht in Scheidungsverfahren wird jedoch für den Antragsgegner schon durch die gesetzlich vorgesehene Notwendigkeit der Verfahrensbeteiligung als Verfahrensziel verwirklicht (so jetzt zuletzt OLG Stuttgart NJW 1985, 207).
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